Samstag, 11. Januar 2014

Was tun bei Missachtung der Rechte junger Menschen und des "Kindeswohls" durch Amtsträger?

Wer sich auf den Weg macht, um dieser Frage auf den Grund zu gehen, der wird vielleicht bald schockiert stehen bleiben und nur noch den Kopf schütteln ... etwas, das von einem TABU belegt ist, ist unhinterfragbar, unantastbar und für rationale Begründung und Kritik nicht zugänglich - so heißt es ... Ich möchte hier nun einen (kurzen!) Briefwechsel veröffentlichen, den Matthias Kern, Mitbegründer der Freilerner-Solidargemeinschaft e.V., Ende letzten Jahres mit einem Rechtsanwalt und ehemaligen Familienrichter führte. Ich danke Matthias Kern für die freundliche Genehmigung dafür! 


24. November 2013

Fälle von Missachtung der Rechte junger Menschen und des Kindeswohls durch Amtsträger, z.B. im Jugendamt – Erkundung der Möglichkeiten einer Handhabe

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt und ehem. Familienrichter,

wir erfahren immer wieder von Fällen, in denen junge Menschen zwangsweise Maßnahmen unterworfen werden, die unserer Auffassung nach die Rechte der jungen Menschen verletzen und nicht ihrem Wohl dienen, sondern ihnen im Gegenteil schaden – und dies gerade durch Amtsträger in Schulen, Schulbehörden, Jugendämtern und Gerichten, deren Aufgabe es eigentlich ist, dem Wohl und den Rechten der jungen Menschen oberste Priorität einzuräumen.
Wir möchten diese jungen Menschen gerne unterstützen und begleiten – fühlen uns aber oft hilflos, weil wir keine Möglichkeiten erkennen können, den handelnden Amtsträgern Einhalt zu gebieten und sie in ihre Schranken zu weisen. Hierfür erlauben wir uns, Sie um Ihre Unterstützung – zunächst in Form juristischer Informationen – zu bitten. Aufgrund der Ausführungen auf Ihrem Internet-Auftritt hoffen wir, dass Sie unser Anliegen verstehen können.
Vorweg einige Informationen über die Freilerner-Solidargemeinschaft:
Unter den jungen Menschen, die als schulpflichtig kategorisiert werden, gibt es immer wieder welche, die nicht auf die in der Schule vorgegebene Weise lernen wollen, sondern sich individuell selbstbestimmt bilden möchten – und sich deswegen dem Schulbesuch verweigern. Andere haben in der Schule Gewalt durch Mitschüler oder Lehrer erfahren oder miterlebt oder sonstige sehr unangenehme Erfahrungen gemacht und sind deswegen nicht bereit, weiter zur Schule zu gehen.
Dass sich diese jungen Menschen für eine Art der Bildung (außerhalb von Schule) entscheiden, ist unserer Auffassung nach völlig verständlich und gerechtfertigt. Von Seiten des Staates wird dies jedoch nicht akzeptiert. Von den Behörden wird in der Regel kompromisslos versucht, einen Schulbesuch zu erzwingen, unabhängig davon, ob dies im konkreten Fall dem Wohl der Betroffenen dient oder ob dadurch die Rechte der Betroffenen verletzt werden. Die jungen Menschen und ihre Erziehungsberechtigten werden massiv unter Druck gesetzt, nicht selten werden die jungen Menschen (teilweise auch die Eltern) für krank bzw. gestört erklärt. Teilweise werden sie zwangspsychiatrisiert und/oder von ihren Eltern getrennt.
Nachdem sich schon seit vielen Jahren Betroffene und Sympathisanten in Form einer Initiative regelmäßig treffen, sind wir im vergangenen Jahr einen Schritt weiter gegangen und haben einen eingetragenen Verein die „Freilerner-Solidargemeinschaft e.V.“ - zur Unterstützung dieser jungen Menschen („Freilerner“) und ihrer Eltern gegründet.
Wenn wir was nicht selten vorkommt - erleben, dass von Seiten der Amtsträger Entscheidungen getroffen werden, die nach unserer Auffassung nicht dem Wohl der betroffenen jungen Menschen dienen und deren Grundrechte verletzen, stellt sich für uns immer wieder die Frage, was wir – als gewissermaßen unbeteiligte Dritte – denn tun könnten, um dem Einhalt zu gebieten.
Natürlich können wir Briefe an die beteiligen Behörden schreiben oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen – aber damit wird wohl eher der Bock zum Gärtner gemacht.
Nun also unsere Frage an Sie:
Gibt es nach Ihrer Kenntnis Möglichkeiten, als Außenstehender ein formales Verfahren z.B. gegen das Jugendamt bzw. einen seiner Mitarbeiter einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Amtshandlungen dem Kindeswohl schaden oder die Rechte der Betroffenen verletzen?
Wäre es z.B. möglich, bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei z.B. eine Anzeige wegen Körperverletzung oder Freiheitsberaubung zu erstatten, die dann von Amts wegen verfolgt werden müsste?
Kann – insbesondere von Außenstehenden – eine Beschwerde oder Anzeige wegen Gefährdung des Kindeswohls (z.B. gegen das Jugendamt) bei einer anderen Stelle als dem Jugendamt selbst eingereicht werden?
Oder gäbe es noch ganz andere Möglichkeiten?
Darüber hinaus wäre wichtig zu wissen, wie sich ein betroffener junger Mensch dagegen wehren kann, dass seine eigenen Entscheidungen und Erfahrungen ignoriert werden und „über seinen Kopf hinweg“ entschieden wird. Wie kann er deutlich machen, dass seine Entscheidung wohl überlegt und begründet ist und er selbst weder gestört noch krank ist? Wie kann er sich gegen eine zwangsweise Therapie und „Fremdunterbringung“ wehren?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kern
Im Namen und Auftrag der Freilerner-Solidargemeinschaft e.V.

Als ich diesen Brief zum ersten Mal las, war ich angetan von der Klarheit dieser Worte und der deutlichen Darlegung des Anliegens ... ob dies nur mir so ging?

Drei Tage später folgte die Antwort:
27. November 2013
Sehr geehrter Herr Kern,

Ihr Anliegen missbillige ich in höchstem Maße. Als Familienrichter habe ich ohne jedes Zögern Schulverweigerern das Sorgerecht teilweise entzogen, um einen geregelten Schulbesuch sicherzustellen.

Mir sind Probleme mit Schulen bestens bekannt, dennoch kann niemand seine Kinder alleine erziehen! Den Kindern fehlt das Gemeinschaftserleben. Die Rechte der Kinder werden durch die verweigernden Eltern schwer missachtet!!  Zwangsweise Therapie ist übrigens nach der Rechtsprechung des BVerfG nur im Falle einer Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen der Länder möglich. Ein Familienrichter kann keine Therapie anordnen.Ich bitte Sie, mich nicht mehr zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
..., Rechtsanwalt, Familienrichter a.D.

???!!!

Hatte der Adressat das Schreiben wirklich gelesen?

Hat er das Anliegen beim oberflächlichen Lesen anhand weniger Stichworte in eine Ecke gesteckt, in die es gar nicht gehört? Oder sieht er junge Menschen schlichtweg als nicht entscheidungsfähig an und betrachtet die Vorstellung eines "selbstbestimmten Minderjährigen" als irrsinnig?

Wie kommt es, dass die Kompetenz eines jungen Menschen, die auch darin besteht, dass er "Nein" sagt zu einer Sache, angezweifelt wird - nein: dass seine Kompetenz gar nicht zur Debatte steht? Denn: wieso redet denn der angesprochene Anwalt hier von verweigernden Eltern, wo Matthias Kern doch eindeutig von sich der Schule verweigernden jungen Menschen spricht? Dürfen sie etwa keine eigene Meinung haben, keinen eigenen Willen? Wird ihnen etwa abgesprochen, dass sie wissen, was gut oder nicht gut für sie ist? Wie kommt es, dass in Bezug auf die Frage der Schule gar nicht die Idee aufkommt, die Kinder/Jugendlichen wahr- und ernstzunehmen?
Die Reaktion zweier Menschen, denen ich dies zeigte:
"Ich sitze mit weit geöffnetem Mund, sprachlos und erschüttert vor diesem Schreiben! Denn sie wissen nicht, was sie tun!"
"Beim Lesen des Briefes dachte ich auch, wie gut geschrieben ich ihn fand! Und beim Lesen der Antwort nur "Ach Du meine Güte...!" mit einem gedanklichen Kopfschütteln.
Ich fragte mich, ob er den Brief wirklich aufmerksam gelesen und versucht hat, zu verstehen, worum es da geht, oder ob er nur grob drübergeschaut und es in seine Schublade 'Schulverweigerer' gesteckt hat.
So etwas ist doch wirklich einfach nur traurig ..."

Wird hier deutlich, was ein Tabu ist?
 

Wer das Märchen "Des Kaisers neue Kleider" kennt, der stelle sich vor, am Ende, als das Kind plötzlich ausruft, was alle bisher nicht gewagt haben, der Kaiser habe ja nichts an, wären alle Leute über es hergefallen: "Sag sowas nie wieder, das ist nicht wahr!" ... und hätten es eingesperrt und mit Medikamenten vollgepumpt ...

... nur weil Menschen sich nicht vorstellen können oder wollen, es könnte auch anders gehen?

Die Worte, die ich von einem (anderen) Juristen neulich hörte, scheinen zu stimmen:
"Ob Juristen bereit sind sich mit grundsätzlichen Fragen der Ethik des Menschen zu beschäftigen, sicherlich, nur im Moment schwer (für mich) vorstellbar. Grundrechte werden jeden Tag verletzt und sind offensichtlich, die Täter geben es offen und freimütig zu und stellen es noch zur Schau, das Begreifen dieser Unsäglichkeit zehrt manchmal sehr an den Nerven ..."

Also nochmal: Was tun bei Missachtung der Rechte junger Menschen und des "Kindeswohls"?

 ***
 
Weitere Schriftwechsel sind im Rahmen einer ausführlicheren Darstellung der Thematik der strukturellen Gewalt zu lesen in diesem Beitrag: Und niemand will's gewesen sein? - Theorie und Praxis der (strukturellen) Gewalt

2 Kommentare:

  1. Wer einen Grund sucht, wird einen finden. Nicht nur die Rechte junger Menschen werden dieser Tage missachtet. Auch jene ausgewachsener, gestandener Menschen. Hinweise darauf, was bei Missachtung der Rechte von Menschen durch Amtsträger getan werden kann, finde ich bei Gene Sharp, der in einem kleinen eng bepackten Heft beschreibt, wie man von Diktatur (Herrschaft) zu Demokratie (Mitbestimmung) gelangt. Kostenfrei veröffentlicht bei der Albert Einstein Institution oder im Buchhandel: Von der Diktatur zur Demokratie. Ich will das schon lange mal mit Dir erörtern. Herzensgrüße, Andi. Zum Download http://www.aeinstein.org/deutsch/

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  2. Nach der Zwangsbeschulung mit den bekannten möglichen Folgen:Mobbing ,Körperverletzung , Prüfungsängsten Selbstwerteinbrüchen bis zum Suizid oder Amoklauf
    folgt dann die Zwangsarbeit mit Mobbing Existenzangst ,Suizid Kriminalität usw. Es geht eben nicht um das Wohl der Menschen und der Kinder sondern um das Aufrechterhalten eines Systems der Angst damit einige Mächtige und Reiche weiterhin gefahrlos die Bevölkerung ausbeuten können.Richter, Politiker und leider auch viele Lehrer sind die Handlanger und Nutznieser dieses Systems die nicht daran interessiert sind ihre Existenz in Gefahr zu bringen also auch wieder angstgesteuert sind.So wird die Ethik durch das Kapital durchlöchert wie ein Schweizer Käse.

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