tag:blogger.com,1999:blog-7934897409913650514.post3611681740913629104..comments2023-02-14T15:22:24.458+01:00Comments on Ein Blog für Schüler (und ihre Eltern): "In Deutschland müssen Kinder zur Schule gehen - ob sie wollen oder nicht."Unknownnoreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-7934897409913650514.post-61643022908523513612013-04-28T12:03:53.314+02:002013-04-28T12:03:53.314+02:00...Denn für ein derart „erzogenes Kind“ macht es n......Denn für ein derart „erzogenes Kind“ macht es nicht den geringsten Unterschied, ob letztendlich der Staat oder das Elternhaus „die Lufthoheit über den Kinderbetten“ erlangt. Hoheit ist Hoheit - und sobald hier einer von beiden als Sieger aus der Sache hervorgehen will, setzt dies einen Kampf voraus (was ja alleine die Wahl der militärisch assoziierten Ausdrucksweise schon verrät), der aber lediglich den Machtanspruch über ein Terrain zum Gegenstand (Objekt) hat.<br /><br />Auch verbinde ich persönlich mit dem symbolischen Anspruch auf die "Lufthoheit" über ein Gebiet mit einer Flächenausdehnung von im Einzelfall ca. 2 Quadratmetern - der Grundfläche eines Kinderbettes - eine weitere menschenverachtende Komponente. Es geht hier um einen Ort, an dem zumeist nur das schlafende und somit schweigende und wehrlose Kind sich aufhält und seinerzeit sicher nicht zufällig von Olaf Scholz gewählt wurde.<br />Die Staatsmacht wacht über den Kindern - bei Tag und bei Nacht und schwebt dabei noch über den Eltern...<br /><br />Ganz schlimm, ja geradezu bedrohlich ( weil hierbei kein einziges Schlupfloch mehr bleibt), wird es für den jungen Menschen aber spätestens dann, wenn Schule und Elternhaus sich im Rahmen einer immer häufiger beschworenen „Erziehungspartnerschaft“ gemeinsam gegen den Schüler verbünden. Als „positives Element der Elternarbeit“ und angeblich zum ausschließlichen Nutzen FÜR das Kind getarnt, verbirgt sich dahinter aber Schreckliches:<br />Über den Kopf eines im wahrsten Wortsinne „eigen-willigen“ Schülers hinweg, werden unter der Regie des Lehrers und in Absprache mit den Eltern Erziehungsmethoden und - sollten die nicht greifen - ausgefeilte Sanktionen verabredet. Beide Erziehungsinstanzen tragen auf diese Weise engagiert sowohl zur Sicherung der eigenen Autorität als auch zu der, des jeweils anderen bei. Und so entsteht eine klassische Win-Win-Situation für diese Erwachsenen und sie merken meist nicht einmal, dass jedwede Durchsetzung von Macht-Ansprüchen gegenüber all den jungen Menschen doch nur der unbewussten Abwehr ihrer ureigenen Angst dient. Nämlich der Angst, selbst wieder einmal den willkürlichen Entscheidungen eines Mächtigeren, so wie in der eigenen Kindheit und Jugend, ausgeliefert zu sein.<br /> <br />Demnach wird es wichtig sein, nun dafür Sorge zu tragen, dass auf keinen Fall Eltern oder Dritte einfach nur das Machtvakuum füllen werden, das der Staat hinterlässt, wenn es zu einem bloßen Wegfall der Schulpflicht in Deutschland kommt. D.h., falls er die „Lufthoheit über den Schülerbetten“ abzugeben bereit ist, ohne zuvor grundlegende Gesetzesänderungen im Bereich der Personensorge vorgenommen zu haben.<br /><br />Der Schüler (auch beim „homeschooling“ behält der junge Mensch ja diesen Status) käme nicht nur vom Regen in die Traufe, solange das Recht sich frei zu bilden keine gesetzliche Verankerung erfährt; es bestünde sogar die Möglichkeit der gesellschaftlichen Abkopplung von Töchtern und Söhnen durch machtbesessene Eltern.<br />Ich persönlich halte das staatliche Schulsystem für das geringere Übel, ist doch zumindest die Möglichkeit des Heraustretens in die Welt der anderen garantiert und die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs aufgrund der sozialen Konrolle zumindest sehr viel eingeschränkter, als das in ungesunden Familiensystemen der Fall ist.<br /><br />Wohlgemerkt: <br /><br />Ich halte die staatliche Schulpflicht hierbei nur für das geringere Übel!<br /><br />Und die wiederum fällt - davon bin ich überzeugt - von ganz alleine mit dem Tag, an dem eine konsequente juristische Anwendung der Grundrechte für jeden Menschen Wirklichkeit wird.<br /><br />- Ende -teresa eigenmachtnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7934897409913650514.post-86475556821118931852013-04-28T11:42:35.661+02:002013-04-28T11:42:35.661+02:00@ Anonym
Nun sollten meiner Meinung nach diejenig...@ Anonym<br /><br />Nun sollten meiner Meinung nach diejenigen, die den Willen und den Mut dazu haben, auf eine ihnen gemäße Weise dafür einstehen, dass die Grundrechte ebenso in der Lebensspanne zwischen Geburt und Volljährigkeit eines Menschen uneingeschränkt ihre Gültigkeit haben.<br /> <br />Hierzu wäre es in meinem Verständnis zunächst erforderlich, den § 1631 Absatz (1) BGB von genau den Inhalten zu befreien, die im Widerspruch zu den Grundrechten des Menschen (folglich auch denen des „Kindes“) stehen.<br /><br />Originalwortlaut § 1631 Abs.1 (BGB)<br /><br />(1) "Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen." <br /><br />…das könnte dann z.B. in Anlehnung an das Bestehende so aussehen:<br /><br />"Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, den jungen Menschen - so lange dies erforderlich ist - zu pflegen bzw. ihn in der Selbstfürsorge zu unterstützen, seine Menschenrechte jederzeit zu wahren und ihn vor Verletzung derselben durch Dritte konsequent zu schützen, ihn vor jeglicher Gefährdung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu bewahren und bei der Bestimmung des Aufenthalts seine Wünsche und Bedürfnisse gleichberechtigt in eine Entscheidung mit einzubeziehen."<br /><br />Sicher nicht perfekt - aber es wäre durch den Wegfall von "Erziehung" eine Entwicklung in Richtung der vollständigen juristischen Anerkennung des "Menschen-Kinds" als Rechtssubjekt.<br /><br />Zumal es dann nicht mehr möglich wäre, die "natürliche Person", deren Rechtsfähigkeit gemäß § 1 BGB "mit der Vollendung der Geburt" beginnt, um das 6. Lebensjahr herum durch Zusendung eines "Einberufungsbescheids" und die "Feststellung der Schulfähigkeit" durch einen Amtsarzt in die staatliche Schul-Pflicht zu nehmen, die diesen Menschen dann - ob er nun will oder nicht - für 10 lange Jahre in den (für Menschen) juristisch unzulässigen Objekt-Status katapultiert.<br /><br />Dabei gibt es schon längst die sogenannte „Objektformel“ des Bundesverfassungsgerichts:<br /><br />>>Der Einzelne darf nicht zum bloßen Objekt gemacht werden<br /><br />Nach der „Objektformel“ des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich aus der Menschenwürde der Anspruch eines jeden Menschen, in allen staatlichen Verfahren stets als Subjekt und nie als bloßes Objekt behandelt zu werden; der Einzelne hat also ein Mitwirkungsrecht: er muss jedes staatliche Verhalten, das ihn betrifft, selber beeinflussen können.<br /><br />Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde <<<br /><br />Was das nun mit der Schulpflicht zu tun hat?<br /><br />Von Prof. Kurt Singer (1929 – 2009) stammt die klare Feststellung:<br /><br />„Die Würde des Schülers ist antastbar.“<br /><br /><br />Dem stimme ich zu, möchte das Ganze allerdings weiter fassen, indem ich behaupte:<br /><br />„Die Würde eines jeden Zöglings (zu Erziehenden) ist antastbar.“<br /><br />Und das heißt nichts anderes, als dass jeder, der sich allein aufgrund eines staatlichen „Erziehungsauftrags“ für „erziehungsberechtigt“ hält (Eltern, Pflegeeltern, Lehrer, Erzieher, Jugendamt-Mitarbeiter) und dieses Recht zu Lasten eines jungen Menschen in Anspruch nimmt und auslebt, die Menschenwürde des Objekts seiner Erziehung in unzulässiger Weise verletzt.<br /><br />Und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich hierbei um Eltern, andere Erziehungsberechtigte im Sinne der elterlichen Sorge oder um Lehrer handelt, die als Handlungsbevollmächtigte des Staates und seiner ausführende Organe ihrer „Pflicht“ nachkommen, den „gesellschaftlichen Erziehungsauftrag am Kinde“ zu erfüllen.<br />- Ende erster Teil - teresa eigenmachtnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7934897409913650514.post-91415036995925108522013-04-27T17:01:33.749+02:002013-04-27T17:01:33.749+02:00
und nun?<br />und nun?Anonymousnoreply@blogger.com